Anmelde- und Stornobedingungen Ferien & Freizeit
Teilnahmebedingungen Ferien & Freizeit
- Jede Anmeldung bestätigen wir per Mail mit Angabe des Zahlungsmodus. Damit ist die Anmeldung verbindlich.
- Die Teilnahmegebühren entrichten Sie bitte bis zwei Wochen nach Rechnungsstellung.
- Die pünktliche Bezahlung ist Voraussetzung. Erst danach können wir den rechtzeitigen Versand der Reiseunterlagen gewährleisten.
- Zwei bis vier Wochen vor der Abreise einer Ferien- oder Freizeitmaßnahme erhalten Sie schriftlich die Einzelheiten zum Reisegepäck, die Ankunfts-/Abfahrtszeiten und weitere wichtige Informationen.
- Die Teilnahmegebühr für Ferienfahrten und Erlebnisreisen enthalten die Kosten für die Unterkunft, die Verpflegung, die An- und Abreise zum Zielort, die pädagogische Gestaltung, Betreuung und Begleitung der Veranstaltung sowie alle nötigen Versicherungen (Reisegepäck und –rücktrittsversicherung schließen Sie ggf. privat ab).
- Bei längeren Ferienfahrten erlauben wir uns ein Ausflugsgeld für besondere Aktionen und Ausflüge zu erheben. Dieses ist nicht in der regulären Teilnahmegebühr enthalten. Die Aktionen orientieren sich an den Interessen der Teilnehmer*innen sowie an den äußeren Begebenheiten. Die Höhe des Ausflugsgeldes variiert je nach Ferienfahrt.
- Wer wichtige Regeln des Zusammenseins dauerhaft stört und grob missachtet, läuft Gefahr, ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr, von der Teilnahme ausgeschlossen zu werden. Die Kosten für die Rückreise müssen selber getragen werden.
Stornobedingungen Ferien & Freizeit
- Ein Rücktritt von Ihrer Seite kann nur schriftlich erfolgen.
- In jedem Fall fällt eine Gebühr von € 30,- Verwaltungsaufwand an.
- Je nach Zeitpunkt des Rücktrittsdatums fällt eine zusätzliche Stornogebühr an
- 5.-1.Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der Teilnahmegebühr
- 14.-6. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
- 6 Wochen-15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der Teilnahmegebühr
Sollte die Veranstaltung infolge höherer Gewalt oder durch ungenügende Beteiligung nicht zur Durchführung gelangen, erhalten Sie selbstverständlich den eingezahlten Beitrag zurück.