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Finanzielle Hilfen

Falls Sie die Teilnahmekosten nicht bewältigen können, melden Sie sich gerne bei uns. Wir versuchen für jede*n eine Lösung zu finden.

Bitte beachten Sie hier, dass wir eine Einrichtung des Landkreis-München sind und sich unsere Finanzierungsmöglichkeiten daher ausschließlich an Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis München richten.
Es werden nur Ferienmaßnahmen gefördert, die nicht mehr als 500,00 Euro kosten. Kostet die Ferienmaßnahme mehr, erfolgt auch keine Teilförderung.

Gerne bekommen Sie nach Rücksprache mit uns, die entsprechenden Anträge zugeschickt. Nach der Rücksendung des Antrags und der dazugehörigen Unterlagen an uns, übernehmen wir die Übermittlung des Antrags an den Landkreis München. Die Genehmigung eines Antrags ist immer vorbehaltlich der Zustimmung der Landkreisverwaltung.

Die Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten einer Ferienmaßnahme sind:


Sie sind Empfänger*in von laufender Sozial- oder Jugendhilfe

Anspruchsberechtigt sind die Eltern von Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis München, die

  • hilfebedürftig aufgrund der Einkommensgrenzen nach § 9 SGB II oder
  • § 19 Abs. 1, 2 SGB XII sind.

Dies bedeutet, dass sowohl Leistungsempfänger*innen von Arbeitslosengeld II als auch von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, einen Anspruch im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel haben.


Sie sind kein*e Empfänger*in von Hilfen zum Lebensunterhalt

Anspruchsberechtigt sind ebenfalls die Eltern von Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis München, die zu den Geringverdiener*innen zählen und damit die genannten Einkommensgrenzen nur wenig überschreiten. Wer über den Einkommensgrenzen liegt, muss den übersteigenden Betrag eines Monats als Eigenanteil der Ferienmaßnahme selbst tragen.


Gerne können Sie einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme vom Kreisjugendring anfordern und diesen dann im Anschluss an den Kreisjugendring München-Land zur Weiterverarbeitung zurückschicken. Wir leiten alle Anträge dem Landratsamt München zur Entscheidung zu, welches die Höhe des Zuschusses errechnet (Voll- oder Teilzuschuss). Bitte beachten Sie, dass die Anträge frühzeitig vor dem Ferienangebot angefordert und auch zurückgeschickt werden müssen!

Weitere Informationen dazu erhalten Sie gerne über unsere Ansprechpartnerin:

Kreisjugendring München-Land

Bildungszentrum Burg Schwaneck

Burgweg 10, 82049 Pullach

Dagmar Dengg

Tel.: 089/744 140-27

d.dengg@kjr-ml.de