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Informationen zur Juleica und weitere Angebote

Was brauchst Du für einen Juleica- Antrag?

Antworten findet ihr  hier... 
Infos zur Beantragung der Juleica gibt es beim Bayerischen Jugendring


Wo gibt es noch Fortbildungen für Ehrenamtliche der Kinder- und Jugendarbeit???

Die Übersicht zu Juleica-Ausbildungen in Bayern gibt es hier...

Ein Blick lohnt sich!

Befreiung Jugendleiter*innen für Fortbildungen

Ihr könnt für die Jugendarbeit frei bekommen- dazu gibt es das "Freistellungsgesetz"

Für wen gilt das Freistellungsgesetz?

  • Es gilt für Jugendleiter*innen, die arbeiten oder in der Ausbildung sind. 
  • Schüler*innen können von ihren Schulleitungen beurlaubt werden, dazu gibt es aber keine Pflicht.  Das Kultusministerium erlaubt aber solche Beurlaubungen, solange es keine wichtigen Gründe gibt, die dagegen sprechen. 
  • Das Gesetz gilt auch für Beamte und Auszubildende bei Staat, Land und in Gemeinden.

Wofür wird Freistellung gewährt?

  • für ehrenamtliche Tätigkeit bei Angeboten der Jugendarbeit ( § 11 des 8. Buches,Sozialgesetzbuch)
  • zur Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die der Aus- und Fortbildung in der Kinder- und Jugendarbeit dienen

Kümmert Euch früh genug um die Freistellung( mindestens vier Wochen vorher)!
Wie das geht und welche Formulare ihr dazu braucht, findet ihr hier: www.bjr.de/themen/ehrenamt/freistellung.html

Was ist Jugendarbeit und wie sie funktioniert sie? Antworten gibt es auf der Seite des Bayerischen Jugendrings in verschiedenen Sprachen.